Ihr Alltagsbegleiter mit Hand und Herz  Im Mittelpunkt meiner Arbeit stehen immer Sie
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Vereinbaren Sie einfach ein  kostenloses Beratungsgespräch!

Schnelle und unkomplizierte Terminvergabe

 


Ich bin im Großraum Kleve und Umgebung tätig.


  Ich bin für Sie da! 



Volle Kostenerstattung möglich. *



Ab Pflegegrad 1 erstattungsfähig
Erstattung mindestens 131,00 € monatlich!

Mein Stundensatz beträgt 35,71 € netto / Stunde + 6,00 € Fahrtkosten monatlich
Abrechnung mit sämtlichen Pflegekassen

Stundenweise Einzelbetreuung oder Reinigung Ihrer Räumlichkeiten.


Ich helfe Ihnen im Alltag, um unabhängig zu bleiben.

Betreuungsleistungen?

 Erstgespräch: 

Wenn Sie sich für meine Betreuungsangebote interessieren, vereinbaren Sie einfach einen Termin mit mir.

Ich komme zu einem ersten und kostenlosen Beratungsgespräch zu Ihnen. Dort besprechen wir Ihre Wünsche und Bedürfnisse und ermitteln Ihren zeitlichen Bedarf an Unterstützung. Gemeinsam erarbeiten wir einen Aufgabenplan.

Seit dem 01.01.2017 müssen Sie diese Leistungen nicht mehr beantragen. Ab Pflegegrad I steht Ihnen diese niedrigschwellige Betreuungsleistung gesetzlich zu. Gerne vermitteln wir zwischen Ihnen und Ihrer Krankenkasse.

Das Wichtigste in Kürze:

Jedem Pflegebedürftigen steht ein Entlastungsbetrag von 131,00  im Monat zu.
Das Geld wird zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt.
Das Geld dient zu Unterstützung im Alltag!

Nicht angebotene Tätigkeiten: 
Medikamentenvergabe, Pflegetätigkeiten, Nacht- oder Urlaubsbegleitung 

Wo betreue ich  Sie?

Ich unterstütze Sie natürlich dort, wo Sie sich am wohlsten fühlen: 

In Ihrem Zuhause oder sozialen Umfeld. Selbstverständlich unternehme ich auch gerne etwas mit Ihnen - oder auch einfach ein gemeinsamer Spaziergang.

Wann betreue ich Sie?

Die Dauer und Häufigkeit der Betreuungszeiten und - Einsätze richtet sich ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen und wird stets individuell abgestimmt. 
Die Absprache kann bei Bedarf auch mit betreuenden Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern abgestimmt werden.


Meine Leistungen?

Angebote zur Entlastung und Unterstützung  im Alltag.

Dazu gehören:

- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten-
-Räumlichkeiten reinigen
- Wäsche waschen und bügeln
-Mahlzeiten zubereiten
-Fenster putzen

- Begleitung -
bei Arztterminen
Behördengängen, Einkäufen
Post-und Apothekengängen
Friseur-/ Friedhofsbesuche

- Freizeitbegleitung-
 Ausflüge, Cafébesuche 
-Gesellschaft leisten und Gespräche führen
-Gemeinsames Malen und basteln
- Vorlesen und Lesen
- Gesellschaftsspiele / Kartenspiele


-betreuen bei Krankenhausaufenthalt - währenddessen kümmere ich mich um Ihren Haushalt.

  Betreuungs - und Entlastungsleistungen


Freizeitgestaltung

Wir spielen gemeinsam oder unterhalten uns einfach über Gott und die Welt.  Haben Spaß bei Gesellschaftsspielen oder beim Vorlesen.

Hauswirtschafts - Service 

Ich reinige Ihre Räumlichkeiten. Wasche und Bügel Ihre Wäsche.  Putze die Fenster und bereite Ihre Mahlzeiten für Sie vor.

 Begleitungs - Service

Ich gehe gerne für Sie einkaufen oder begleite Sie zum Arzt, oder zu Behörden. Gemeinsame Sparziergänge,  Ausflüge,  Friseur - / Friedhofsbesuche usw.

Entlastungs- / -Pflegesachleistung-Verhinderungspflege

  • Entlastungsleistungen (§ 45b) - Monatlich 131,00 €
  • Pflegesachleistungen (§45a, 40 % Kombileistung )
  • Verhinderungspflege (§39)


Was sind Entlastungsleistungen nach §45b

Seit Januar 2017 haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 bei ambulanter Pflege einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung. 1.500 Euro im Jahr können Sie für die Unterstützung im Alltag nutzen. Über eine Abtretungserklärung können Sie uns ermächtigen, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Sie brauchen dann nicht in Vorleistung gehen.

Was sind Pflegesachleistungen §45a 

Pflegegeld wird umgewandelt in Sachleistungen sobald man einen Pflegedienst beauftragt wie das Wort schon sagt eine Sachleistung von den Beträgen dürfen wir bis zu 40% in Betreuung umwandeln und abrechnen.

Was ist die Verhindungspflege §39:

Wenn Angehörige eine pflegebedürftige Person zu Hause versorgen und betreuen, erhält der Pflegebedürftige sogenannte Verhinderungspflege, wenn die Angehörigen eine Vertretung benötigen. Dies können natürlich auch Pflegehilfskräfte, Verwandte Angehörige,  Freunde oder Nachbarn sein.  1.685 € im Jahr stehen für die Ersatzpflege zur Verfügung. Wer die Kurzzeitpflege nicht oder nur teilweise nutzt, kann bis zu 806 € auf die Verhinderungspflege übertragen, damit erhöht sich der Betrag auf bis zu  2.418 € pro Jahr. Die Verhinderungspflege muss beantragt werden und kann ebenfalls über eine Abtretungserklärung direkt mit der Pflegeversicherung durch uns abgerechnet werden.


Kontaktformular


Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wenn Sie mehr Informationen wünschen oder meine Leistungen in Anspruch nehmen möchten, ob als Betroffener, Angehöriger oder gesetzlicher Betreuer. Ich bin im Großraum Kleve tätig.